Halfing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Halfing.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2788 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83128
Vorwahl
08055
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eberloh, Egg, Fahrtbichl, Forchtenegg, Gehersberg, Graben, Grafing, Gunzenham, Hangendobel, Haslach, Hofbau, Holzham, Immling, Irlach, Lungham, Mhldorf, Racherting, Rothmoos, Rundorf, Sonnendorf, Wölkham, Eberloh, Egg, Fahrtbichl, Forchtenegg, Gehersberg, Graben, Grafing, Gunzenham, Hangendobel, Haslach, Hofbau, Holzham, Immling, Irlach, Lungham, Mühldorf, Racherting, Rothmoos, Rundorf
Adressen:
1. Gemeinde Halfing, Hauptstraße 1, 83129 Halfing
2. Landratsamt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim
3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Mühlstraße 8, 83022 Rosenheim
Gemeinde Halfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.