Die westfälische Stadt liegt im Nordwesten des Regierungsbezirks Arnsberg am Nordostrand des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr. Hamm (lateinisch Hammona) ist eine kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
179.238 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
59063–59077
Vorwahlen
02381–02385, 02388, 02389, 02307
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderGeist, Balkert, Bitzbruch, Gernsheimerfahrt, Hamm, Heinrichshtte, Oberseelbach, AufderGeist, Balkert, Bitzbruch, Gernsheimerfahrt, Heinrichshütte, Oberseelbach
Adressen:
Stadt Hamm
Marktplatz 1
59065 Hamm
Kreis Unna
Friedrich-Ebert-Straße 17
59425 Unna
Agentur für Arbeit Hamm
Bahnhofstraße 36
59065 Hamm
Gemeinde Hamm – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Deutsche Reihenhaus AG plant ein neues Wohngebiet in Wiescherhöfen mit 32 Wohneinheiten, insbesondere für junge Familien. Eine Bürgerversammlung fand am 16.01.2025 statt, um die Öffentlichkeit zu informieren.
- Für das Gebiet westlich Hinter der Böck gibt es Fortschritte im Bebauungsplanverfahren, mit einer geplanten Bebauung von 60-70 Häusern und 100-140 Wohneinheiten. Eine öffentliche Auslegung des neuen Bebauungsplans steht bevor.
- Östlich des Maximilianparks wird ein Bebauungsplan für ein Gartenkompetenzzentrum und eine zukunftsweisende Gartenanlage entwickelt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 16.12.2024 bis 24.01.2025.
- Die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksgeländes Heinrich Robert umfasst vier Bebauungspläne für die Bereiche Einzelhandel, Wohnen, CreativQuartier und Gewerbe. Aktuelle Informationsveranstaltungen und Beteiligungsverfahren sind geplant.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.