Hamm ist eine klassische Eisenbahnerstadt, als wichtiger Knotenpunkt mehrerer Eisenbahnstrecken. Die westfälische Stadt liegt im Nordwesten des Regierungsbezirks Arnsberg am Nordostrand des Ruhrgebiets und der Metropolregion Rhein-Ruhr
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
179.238 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
59063–59077
Vorwahlen
02381–02385, 02388, 02389, 02307
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderGeist, Balkert, Bitzbruch, Gernsheimerfahrt, Hamm, Heinrichshtte, Oberseelbach, AufderGeist, Balkert, Bitzbruch, Gernsheimerfahrt, Heinrichshütte, Oberseelbach
Adressen:
Stadt Hamm
Marktplatz 1
59065 Hamm
Kreis Unna
Friedrich-Ebert-Straße 17
59425 Unna
Agentur für Arbeit Hamm
Bahnhofstraße 36
59065 Hamm
Gemeinde Hamm – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Deutsche Reihenhaus AG plant ein neues Wohngebiet in Wiescherhöfen mit 32 Wohneinheiten, insbesondere für junge Familien. Eine Bürgerversammlung fand am 16.01.2025 statt, um die Öffentlichkeit zu informieren.
- Für das Gebiet westlich Hinter der Böck gibt es Fortschritte im Bebauungsplanverfahren, mit einer geplanten Bebauung von 60-70 Häusern und 100-140 Wohneinheiten. Eine öffentliche Auslegung des neuen Bebauungsplans steht bevor.
- Östlich des Maximilianparks wird ein Bebauungsplan für ein Gartenkompetenzzentrum und eine zukunftsweisende Gartenanlage entwickelt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 16.12.2024 bis 24.01.2025.
- Die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksgeländes Heinrich Robert umfasst vier Bebauungspläne für die Bereiche Einzelhandel, Wohnen, CreativQuartier und Gewerbe. Aktuelle Informationsveranstaltungen und Beteiligungsverfahren sind geplant.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.