Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hawangen

Hawangen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ottobeuren.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
1307 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87749
Vorwahl
08332
Adresse der Verbandsverwaltung
Marktplatz 6, 87724 Ottobeuren
Marktplatz 6, 87724 Ottobeuren 87749 Bayern DE
Website
Ortsteile
Eggisried, Gumpratsried, KlosterWald, Stephansried, Eggisried, Gumpratsried, KlosterWald, Stephansried
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hawangen
Hauptstraße 1
87749 Hawangen

2. Landratsamt Unterallgäu
Bahnhofstraße 1
87700 Memmingen

3. Wasserwirtschaftsamt Kempten
Kemptener Straße 18
87435 Kempten
Gemeinde Hawangen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 11:30
  • Dienstag: Geschlossen
  • Mittwoch: 08:00 - 11:30
  • Donnerstag: Geschlossen
  • Freitag: 08:00 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.