Heddesheim (heddesheimerisch: Hellese) ist eine Gemeinde mit rund 11.100 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
11.859 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68542
Vorwahl
06203
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heddesheim
Hauptstraße 1
68542 Heddesheim
2. Bürgeramt Heddesheim
Hauptstraße 1
68542 Heddesheim
3. Ordnungsamt Heddesheim
Hauptstraße 1
68542 Heddesheim
Gemeinde Heddesheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat am 26. September 2024 den Bebauungsplan "Gebiet zwischen Edeka- und Industriestraße" sowie die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet zwischen der Großsachsener Straße im Norden, der Edekastraße im Osten, der Raiffeisenstraße im Süden und der Industriestraße im Westen. Der Plan und die Vorschriften können beim Bürgermeisteramt Heddesheim und auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung