Heddesheim (heddesheimerisch: Hellese) ist eine Gemeinde mit rund 11.100 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
11.859 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68542
Vorwahl
06203
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heddesheim
Hauptstraße 1
68542 Heddesheim
2. Bürgeramt Heddesheim
Hauptstraße 1
68542 Heddesheim
3. Ordnungsamt Heddesheim
Hauptstraße 1
68542 Heddesheim
Gemeinde Heddesheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat am 26. September 2024 den Bebauungsplan "Gebiet zwischen Edeka- und Industriestraße" sowie die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet zwischen der Großsachsener Straße im Norden, der Edekastraße im Osten, der Raiffeisenstraße im Süden und der Industriestraße im Westen. Der Plan und die Vorschriften können beim Bürgermeisteramt Heddesheim und auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.