Hemer ist eine mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
33.708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58675
Vorwahl
02372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Frönsberg, Heppingserbach, Ispei, Landhausen, Oese, Frönsberg, Heppingserbach, Ispei, Landhausen, Oese
Adressen:
Stadt Hemer
Friedrichstraße 22
58675 Hemer
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Kaiserstraße 24
58636 Iserlohn
Agentur für Arbeit Iserlohn
Hohler Weg 1
58636 Iserlohn
Gemeinde Hemer – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hemer-Deilinghofen ist ein neues Wohngebiet geplant, mit sieben neuen Baugrundstücken nördlich der Straße „Am Iserbach“ für freistehende Einfamilienhäuser. Bürger können bis zum 4. Oktober Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgeben, die über das Internetportal der Stadt Hemer, per Mail oder schriftlich eingereicht werden können. Die Planunterlagen sind im Internet und im Rathaus der Stadt Hemer zugänglich.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.