Hennigsdorf [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'hɛnɪʝsdɔrf] ist eine amtsfreie Stadt nordwestlich von Berlin im Landkreis Oberhavel in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
26.515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16761
Vorwahl
03302
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Hennigsdorf
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf
2. Bürgeramt Hennigsdorf
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf
3. Ordnungsamt Hennigsdorf
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf
Gemeinde Hennigsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hennigsdorf gibt es Pläne, bis zu 60 Garagen und Gärten abzureißen, um Platz für den Bau von zehn Eigenheimen zu schaffen. Diese Maßnahmen sind Teil einer umstrittenen Stadtentwicklungsstrategie, die bereits 2021 für Kontroversen sorgte. Die Kündigungen für die betroffenen Garagenpächter sollen Anfang 2025 verschickt werden.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.