Hennigsdorf [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'hɛnɪʝsdɔrf] ist eine amtsfreie Stadt nordwestlich von Berlin im Landkreis Oberhavel in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
26.515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16761
Vorwahl
03302
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Hennigsdorf
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf
2. Bürgeramt Hennigsdorf
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf
3. Ordnungsamt Hennigsdorf
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf
Gemeinde Hennigsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hennigsdorf gibt es Pläne, bis zu 60 Garagen und Gärten abzureißen, um Platz für den Bau von zehn Eigenheimen zu schaffen. Diese Maßnahmen sind Teil einer umstrittenen Stadtentwicklungsstrategie, die bereits 2021 für Kontroversen sorgte. Die Kündigungen für die betroffenen Garagenpächter sollen Anfang 2025 verschickt werden.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.