Herne ist eine Großstadt im Ruhrgebiet und in der Metropolregion Rhein-Ruhr in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
156.621 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
44623–44629,44649–44653Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
02323, 02325
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Herne
Adressen:
1. Stadt Herne - Bürgeramt
Bahnhofstraße 1
44623 Herne
2. Jobcenter Herne
Wilhelmstraße 4
44623 Herne
3. Finanzamt Herne
Am Stadtgarten 1
44623 Herne
Gemeinde Herne – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Funkenbergquartier-Ost werden konkrete Pläne für den östlichen Teil des 60.000 Quadratmeter großen Geländes entwickelt, einschließlich der Errichtung von Wohn- und Geschäftsgebäuden, vielen Grünflächen, und einem zusätzlichen Quartiersparkhaus. Die Funkenbergquartier-Entwicklungsgesellschaft (FEG) hat alle Grundstücke aufgekauft und plant den Abriss von Hallen, um Platz zu schaffen. Der Bebauungsplan soll bis Ende 2025 erstellt sein, bevor die Bauarbeiten beginnen.
- Auf der Entwicklungsfläche des ehemaligen Katasteramtes an der Richard-Wagner-Straße wird eine Bebauung mit attraktiven Mehrfamilienhäusern geplant. Ein Bebauungsplan ist in Aufstellung, und der Verkauf des Grundstücks an einen Investor ist für Ende 2024 geplant.
- Die Stadt Herne führt Bürgerdialoge durch, um über verschiedene Planungs- und Bauvorhaben, einschließlich des Bebauungsplans in der Richard-Wagner-Straße, zu informieren und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Diese Dialoge bieten eine Plattform für den Austausch zwischen Bürgern und der Stadt.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.