Sie ist kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Arnsberg und in der Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
156.621 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
44623–44629,44649–44653Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
02323, 02325
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Herne
Adressen:
1. Stadt Herne - Bürgeramt
Bahnhofstraße 1
44623 Herne
2. Jobcenter Herne
Wilhelmstraße 4
44623 Herne
3. Finanzamt Herne
Am Stadtgarten 1
44623 Herne
Gemeinde Herne – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Funkenbergquartier-Ost werden konkrete Pläne für den östlichen Teil des 60.000 Quadratmeter großen Geländes entwickelt, einschließlich der Errichtung von Wohn- und Geschäftsgebäuden, vielen Grünflächen, und einem zusätzlichen Quartiersparkhaus. Die Funkenbergquartier-Entwicklungsgesellschaft (FEG) hat alle Grundstücke aufgekauft und plant den Abriss von Hallen, um Platz zu schaffen. Der Bebauungsplan soll bis Ende 2025 erstellt sein, bevor die Bauarbeiten beginnen.
- Auf der Entwicklungsfläche des ehemaligen Katasteramtes an der Richard-Wagner-Straße wird eine Bebauung mit attraktiven Mehrfamilienhäusern geplant. Ein Bebauungsplan ist in Aufstellung, und der Verkauf des Grundstücks an einen Investor ist für Ende 2024 geplant.
- Die Stadt Herne führt Bürgerdialoge durch, um über verschiedene Planungs- und Bauvorhaben, einschließlich des Bebauungsplans in der Richard-Wagner-Straße, zu informieren und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Diese Dialoge bieten eine Plattform für den Austausch zwischen Bürgern und der Stadt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.