Herne ist eine Großstadt im Ruhrgebiet und in der Metropolregion Rhein-Ruhr in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
156.621 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
44623–44629,44649–44653Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
02323, 02325
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Herne
Adressen:
1. Stadt Herne - Bürgeramt
Bahnhofstraße 1
44623 Herne
2. Jobcenter Herne
Wilhelmstraße 4
44623 Herne
3. Finanzamt Herne
Am Stadtgarten 1
44623 Herne
Gemeinde Herne – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Funkenbergquartier-Ost werden konkrete Pläne für den östlichen Teil des 60.000 Quadratmeter großen Geländes entwickelt, einschließlich der Errichtung von Wohn- und Geschäftsgebäuden, vielen Grünflächen, und einem zusätzlichen Quartiersparkhaus. Die Funkenbergquartier-Entwicklungsgesellschaft (FEG) hat alle Grundstücke aufgekauft und plant den Abriss von Hallen, um Platz zu schaffen. Der Bebauungsplan soll bis Ende 2025 erstellt sein, bevor die Bauarbeiten beginnen.
- Auf der Entwicklungsfläche des ehemaligen Katasteramtes an der Richard-Wagner-Straße wird eine Bebauung mit attraktiven Mehrfamilienhäusern geplant. Ein Bebauungsplan ist in Aufstellung, und der Verkauf des Grundstücks an einen Investor ist für Ende 2024 geplant.
- Die Stadt Herne führt Bürgerdialoge durch, um über verschiedene Planungs- und Bauvorhaben, einschließlich des Bebauungsplans in der Richard-Wagner-Straße, zu informieren und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Diese Dialoge bieten eine Plattform für den Austausch zwischen Bürgern und der Stadt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.