Die Stadt Herten liegt im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
61.910 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45699, 45701
Vorwahlen
02366, 0209
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Disteln, Langenbochum, Scherlebeck, Disteln, Langenbochum, Scherlebeck
Gemeinde Herten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Die Stadt Herten und Gelsenkirchen arbeiten an der Aufstellung der Bebauungspläne für das ehemalige Zechengelände Neue Zeche Westerholt, mit einem überarbeiteten städtebaulichen Gesamtkonzept aus August 2023, das eine Mischnutzung aus Wohnen, Dienstleistung, Handwerk/Gewerbe und Einzelhandel umfasst.
- Im Ortschaftsrat Herten sind zwei Bauanträge für die Errichtung neuer Ferienhäuser und eines Beherbergungshauses für Jugendgruppen auf dem Rührberg ohne weitere Kommentare durchgegangen, basierend auf dem rechtskräftigen Bebauungsplan Rührberg seit dem 16. August 2024.
- Es gibt Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit für die Bebauungspläne, insbesondere für den östlichen Teilbereich der Neuen Zeche Westerholt, mit der Möglichkeit für Anregungen und Hinweise von Bürgern.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.