Die Stadt Herten liegt im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
61.910 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45699, 45701
Vorwahlen
02366, 0209
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Disteln, Langenbochum, Scherlebeck, Disteln, Langenbochum, Scherlebeck
Gemeinde Herten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Die Stadt Herten und Gelsenkirchen arbeiten an der Aufstellung der Bebauungspläne für das ehemalige Zechengelände Neue Zeche Westerholt, mit einem überarbeiteten städtebaulichen Gesamtkonzept aus August 2023, das eine Mischnutzung aus Wohnen, Dienstleistung, Handwerk/Gewerbe und Einzelhandel umfasst.
- Im Ortschaftsrat Herten sind zwei Bauanträge für die Errichtung neuer Ferienhäuser und eines Beherbergungshauses für Jugendgruppen auf dem Rührberg ohne weitere Kommentare durchgegangen, basierend auf dem rechtskräftigen Bebauungsplan Rührberg seit dem 16. August 2024.
- Es gibt Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit für die Bebauungspläne, insbesondere für den östlichen Teilbereich der Neuen Zeche Westerholt, mit der Möglichkeit für Anregungen und Hinweise von Bürgern.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.