Die Stadt Herten liegt im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
61.910 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45699, 45701
Vorwahlen
02366, 0209
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Disteln, Langenbochum, Scherlebeck, Disteln, Langenbochum, Scherlebeck
Gemeinde Herten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Die Stadt Herten und Gelsenkirchen arbeiten an der Aufstellung der Bebauungspläne für das ehemalige Zechengelände Neue Zeche Westerholt, mit einem überarbeiteten städtebaulichen Gesamtkonzept aus August 2023, das eine Mischnutzung aus Wohnen, Dienstleistung, Handwerk/Gewerbe und Einzelhandel umfasst.
- Im Ortschaftsrat Herten sind zwei Bauanträge für die Errichtung neuer Ferienhäuser und eines Beherbergungshauses für Jugendgruppen auf dem Rührberg ohne weitere Kommentare durchgegangen, basierend auf dem rechtskräftigen Bebauungsplan Rührberg seit dem 16. August 2024.
- Es gibt Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit für die Bebauungspläne, insbesondere für den östlichen Teilbereich der Neuen Zeche Westerholt, mit der Möglichkeit für Anregungen und Hinweise von Bürgern.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.