Die Stadt Herten liegt im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
61.910 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45699, 45701
Vorwahlen
02366, 0209
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Disteln, Langenbochum, Scherlebeck, Disteln, Langenbochum, Scherlebeck
Gemeinde Herten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Die Stadt Herten und Gelsenkirchen arbeiten an der Aufstellung der Bebauungspläne für das ehemalige Zechengelände Neue Zeche Westerholt, mit einem überarbeiteten städtebaulichen Gesamtkonzept aus August 2023, das eine Mischnutzung aus Wohnen, Dienstleistung, Handwerk/Gewerbe und Einzelhandel umfasst.
- Im Ortschaftsrat Herten sind zwei Bauanträge für die Errichtung neuer Ferienhäuser und eines Beherbergungshauses für Jugendgruppen auf dem Rührberg ohne weitere Kommentare durchgegangen, basierend auf dem rechtskräftigen Bebauungsplan Rührberg seit dem 16. August 2024.
- Es gibt Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit für die Bebauungspläne, insbesondere für den östlichen Teilbereich der Neuen Zeche Westerholt, mit der Möglichkeit für Anregungen und Hinweise von Bürgern.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.