Hohberg ist eine Gemeinde im Ortenaukreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
8178 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77749
Vorwahl
07808
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohberg
Hauptstraße 1
77787 Hohberg
2. Ordnungsamt Hohberg
Hauptstraße 1
77787 Hohberg
3. Bürgerbüro Hohberg
Hauptstraße 1
77787 Hohberg
Gemeinde Hohberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Püttlingen hat am 17.04.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bürger-Solarpark Hohberg“ beschlossen. Dieser Bebauungsplan zielt auf die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 10,4 ha im Bereich der Bauschutt- und Erdmassendeponie auf dem Hohberg, um zur Energiewende und zum Klimaschutz beizutragen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.