Hohberg ist eine Gemeinde im Ortenaukreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
8178 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77749
Vorwahl
07808
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohberg
Hauptstraße 1
77787 Hohberg
2. Ordnungsamt Hohberg
Hauptstraße 1
77787 Hohberg
3. Bürgerbüro Hohberg
Hauptstraße 1
77787 Hohberg
Gemeinde Hohberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Püttlingen hat am 17.04.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bürger-Solarpark Hohberg“ beschlossen. Dieser Bebauungsplan zielt auf die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 10,4 ha im Bereich der Bauschutt- und Erdmassendeponie auf dem Hohberg, um zur Energiewende und zum Klimaschutz beizutragen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.