Hohenwart ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4858 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86558
Vorwahl
08443
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Beuern, Deimhausen, Englmannszell, Eulenried, Hardt, Hochstattmhle, Klosterberg, Lindach, Merxmhle, Schenkenau, Schenkengrub, Schlott, Schwaig, Seibersdorf, Thierham, Wangen, Weichenried, Beuern, Deimhausen, Englmannszell, Eulenried, Hardt, Hochstattmühle, Klosterberg, Lindach, Merxmühle, Schenkenau, Schenkengrub, Schlott, Schwaig, Seibersdorf, Thierham, Wangen, Weichenried
Adressen:
1. Gemeinde Hohenwart
Hauptstraße 1
86579 Hohenwart
2. Landratsamt Aichach-Friedberg
Ludwigstraße 2
86551 Aichach
3. Amtsgericht Aichach
Am Schloß 1
86551 Aichach
Gemeinde Hohenwart – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.