Die Gemeinde Holzwickede (niederdeutsch: Hol(t)wicker) liegt am östlichen Rand des Ruhrgebiets, Nordrhein-Westfalen, und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Unna im Regierungsbezirk Arnsberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
17.035 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59439
Vorwahl
02301
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Holzwickede
Hauptstraße 1
59439 Holzwickede
2. Bürgeramt Holzwickede
Hauptstraße 1
59439 Holzwickede
3. Ordnungsamt Holzwickede
Hauptstraße 1
59439 Holzwickede
Gemeinde Holzwickede – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 14:00
- Dienstag: 07:30 - 14:00
- Mittwoch: 07:30 - 14:00
- Donnerstag: 07:30 - 14:00
- Freitag: 07:30 - 13:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 60 für das Rausinger Feld in Holzwickede wurde im Januar 2024 aktualisiert. Dieser Plan dient der Ausweisung von neuen Gewerbeflächen im nordwestlichen Gemeindegebiet, um bestehende Standorte an zukünftige Bedarfsentwicklungen anzupassen. Der Planbereich umfasst etwa 9,5 ha und liegt östlich der Vincenz-Wiederholt-Straße. Die WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH ist mit dem Grunderwerb, der Planung, Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebiets beauftragt.
Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurden im Mai 2022 gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 24. April bis 5. Mai 2023 statt, und die Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum vom 24. April bis 25. Mai 2023 beteiligt.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.