Hutthurm ist ein Markt im Ilztal im niederbayerischen Landkreis Passau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
6228 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94116
Vorwahl
08505
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Ambrosmhl, Anzenreuth, Auretzdorf, Bärnbach, Brennschinken, Grabling, Großthannensteig, Grubhof, Hötzdorf, Kleeham, Kleinthannensteig, Klössing, Lebersberg, Lenzersdorf, Lenzingerberg, Leoprechting, Neuhäuser, Rußöd, Stempmhl, Teufelsmhl, Wotzmannsdorf, Zolling, Ambrosmühl, Anzenreuth, Auretzdorf, Bärnbach, Brennschinken, Grabling, Großthannensteig, Grubhof, Hötzdorf, Kleeham, Kleinthannensteig, Klössing, Lebersberg, Lenzersdorf, Lenzingerberg, Leoprechting, Neuhäuser, Rußöd
Adressen:
1. Gemeinde Hutthurm, Hauptstraße 1, 94116 Hutthurm
2. Landratsamt Passau, Heiliggeiststraße 1, 94032 Passau
3. Finanzamt Passau, Heiliggeiststraße 1, 94032 Passau
Gemeinde Hutthurm – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.