Kaisersbach ist eine Gemeinde im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
2448 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73667, 73553, 73642
Vorwahl
07184
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Brandhöfle, Bruch, Cronhtte, Ebersberg, Ebersbergmhle, Ebni, Eulenhof, Fratzenklingenhof, Fratzenwiesenhof, Gallenhöfle, Gebenweiler, Gebenweiler-Gehren, Gmeinweiler, Grairich, Grasgehren, Hägerhof, Heppichgehren, Höfenäckerle, Kaltenbronnhof, Kellerklinghöfle, Killenhof, Menzles, Menzlesmhle, Mönchhof, Rotbachhöfle, Rotenmad, Sägbhl, Schadberg, Schmalenberg, Silberhäusle, Spatzenhof, Strohhof, Täle, Weidenbach, Weidenhof, Wiesensteighof, Ziegelhtte, Brandhöfle, Bruch, Cronhütte
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kaisersbach
Hauptstraße 40
73667 Kaisersbach
2. Ordnungsamt Kaisersbach
Hauptstraße 40
73667 Kaisersbach
3. Finanzamt Waiblingen
Wiesenstraße 4
71332 Waiblingen
Gemeinde Kaisersbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet