Karlsdorf-Neuthard ist eine Gemeinde im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.746 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76689
Vorwahl
07251
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AutohofBruchsal, AutohofBruchsal
Adressen:
1. Gemeinde Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
2. Ordnungsamt Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
3. Bürgerbüro Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
Gemeinde Karlsdorf-Neuthard – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Nachverdichtung Neuthard I, 1. Änderung" wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und am 17.12.2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard beschlossen. Der Plan und die damit verbundenen örtlichen Bauvorschriften treten mit der Bekanntmachung in Kraft.
Der Plan betrifft das Grundstück an der Kreuzung Marienstraße/Schulstraße, wo das bestehende Wohnhaus erweitert, ein Carport hinzugefügt und ein neues Wohnhaus mit Garage anstelle des bestehenden Schuppens errichtet werden soll. Dieses Vorhaben unterstützt die Modernisierung des Ortskerns und schafft zusätzlichen Wohnraum.
Die Satzung und alle Anlagen können im Rathaus Karlsdorf-Neuthard oder auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.