Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ettlingen

Seit 1. Sie ist nach Bruchsal die zweitgrößte Stadt des Landkreises Karlsruhe und ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
39.278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
76275, 76359
Vorwahl
07243
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 2, 76275 Ettlingen
Marktplatz 2, 76275 Ettlingen 76275 Baden-Württemberg DE
Website
Gemeinde Ettlingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Baugebiet am nördlichen Ortsrand von Ettlingen-Schluttenbach, known as Quartier Schluttenbach, ist in der finalen Phase. Es wird eine Einwohnerversammlung am 02.02.2023 durchgeführt, und im Frühjahr 2024 ist der Beschluss zur Billigung des Bebauungsplans und die Offenlage geplant. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und die Ausschreibung der Erschließungsplanung sind für den Herbst 2024 vorgesehen.

- Für den Bebauungsplan "Lange Straße Nord" ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs von 02.08. bis 13.09.2024 geplant.

- Weitere Bebauungspläne, wie der für die "Pforzheimer Straße 112" und "Eiswiese - Bioabfallvergärungsanlage (BAVA)", sind ebenfalls in verschiedenen Phasen des Verfahrens und haben ebenfalls öffentliche Auslegungen und Stellungnahmefristen in 2024.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.