Ettlingen ist eine Stadt südlich von Karlsruhe in Baden-Württemberg. Seit 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
39.278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
76275, 76359
Vorwahl
07243
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Ettlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Baugebiet am nördlichen Ortsrand von Ettlingen-Schluttenbach, known as Quartier Schluttenbach, ist in der finalen Phase. Es wird eine Einwohnerversammlung am 02.02.2023 durchgeführt, und im Frühjahr 2024 ist der Beschluss zur Billigung des Bebauungsplans und die Offenlage geplant. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und die Ausschreibung der Erschließungsplanung sind für den Herbst 2024 vorgesehen.
- Für den Bebauungsplan "Lange Straße Nord" ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs von 02.08. bis 13.09.2024 geplant.
- Weitere Bebauungspläne, wie der für die "Pforzheimer Straße 112" und "Eiswiese - Bioabfallvergärungsanlage (BAVA)", sind ebenfalls in verschiedenen Phasen des Verfahrens und haben ebenfalls öffentliche Auslegungen und Stellungnahmefristen in 2024.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.