Ettlingen ist eine Stadt südlich von Karlsruhe in Baden-Württemberg. Sie ist nach Bruchsal die zweitgrößte Stadt des Landkreises Karlsruhe und ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
39.278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
76275, 76359
Vorwahl
07243
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Ettlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Baugebiet am nördlichen Ortsrand von Ettlingen-Schluttenbach, known as Quartier Schluttenbach, ist in der finalen Phase. Es wird eine Einwohnerversammlung am 02.02.2023 durchgeführt, und im Frühjahr 2024 ist der Beschluss zur Billigung des Bebauungsplans und die Offenlage geplant. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und die Ausschreibung der Erschließungsplanung sind für den Herbst 2024 vorgesehen.
- Für den Bebauungsplan "Lange Straße Nord" ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs von 02.08. bis 13.09.2024 geplant.
- Weitere Bebauungspläne, wie der für die "Pforzheimer Straße 112" und "Eiswiese - Bioabfallvergärungsanlage (BAVA)", sind ebenfalls in verschiedenen Phasen des Verfahrens und haben ebenfalls öffentliche Auslegungen und Stellungnahmefristen in 2024.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.