Ettlingen ist eine Stadt südlich von Karlsruhe in Baden-Württemberg. Sie ist nach Bruchsal die zweitgrößte Stadt des Landkreises Karlsruhe und ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
39.278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
76275, 76359
Vorwahl
07243
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Ettlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für das Baugebiet am nördlichen Ortsrand von Ettlingen-Schluttenbach, known as Quartier Schluttenbach, ist in der finalen Phase. Es wird eine Einwohnerversammlung am 02.02.2023 durchgeführt, und im Frühjahr 2024 ist der Beschluss zur Billigung des Bebauungsplans und die Offenlage geplant. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans und die Ausschreibung der Erschließungsplanung sind für den Herbst 2024 vorgesehen.
- Für den Bebauungsplan "Lange Straße Nord" ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs von 02.08. bis 13.09.2024 geplant.
- Weitere Bebauungspläne, wie der für die "Pforzheimer Straße 112" und "Eiswiese - Bioabfallvergärungsanlage (BAVA)", sind ebenfalls in verschiedenen Phasen des Verfahrens und haben ebenfalls öffentliche Auslegungen und Stellungnahmefristen in 2024.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.