Kierspe ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
16.043 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58566
Vorwahlen
02359, 02269
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
NeueBrcke, NeueBrücke
Adressen:
1. Stadt Kierspe, Rathausplatz 1, 58566 Kierspe
2. Bürgerbüro Kierspe, Rathausplatz 1, 58566 Kierspe
3. Ordnungsamt Kierspe, Rathausplatz 1, 58566 Kierspe
Gemeinde Kierspe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Rat der Stadt Kierspe hat am 02.07.2024 Beschlüsse zu verschiedenen Bebauungsplänen gefasst, einschließlich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“, Nr. 32 „Am Finkenschlag“, Nr. 28 „Tiny-Houses Belkenscheid“ und Nr. 29 „Wohngebäude Am Berg“.
- Es gibt laufende Verfahren für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0168/1-5a „Ahornweg/ Lindenstraße“, den Bebauungsplan Nr. 90 „Wohnhäuser Heideweg“ und den Bebauungsplan Nr. 88 „Wohnhäuser Tulpenplatz“.
- Bürger können sich an den Verfahren beteiligen und die Pläne online oder im Rathaus einsehen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.