Kierspe ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
16.043 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58566
Vorwahlen
02359, 02269
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
NeueBrcke, NeueBrücke
Adressen:
1. Stadt Kierspe, Rathausplatz 1, 58566 Kierspe
2. Bürgerbüro Kierspe, Rathausplatz 1, 58566 Kierspe
3. Ordnungsamt Kierspe, Rathausplatz 1, 58566 Kierspe
Gemeinde Kierspe – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Rat der Stadt Kierspe hat am 02.07.2024 Beschlüsse zu verschiedenen Bebauungsplänen gefasst, einschließlich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“, Nr. 32 „Am Finkenschlag“, Nr. 28 „Tiny-Houses Belkenscheid“ und Nr. 29 „Wohngebäude Am Berg“.
- Es gibt laufende Verfahren für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0168/1-5a „Ahornweg/ Lindenstraße“, den Bebauungsplan Nr. 90 „Wohnhäuser Heideweg“ und den Bebauungsplan Nr. 88 „Wohnhäuser Tulpenplatz“.
- Bürger können sich an den Verfahren beteiligen und die Pläne online oder im Rathaus einsehen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.