Die Gemeinde liegt rund 25 km nördlich von Bielefeld
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.111 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32278
Vorwahl
05223
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Sdlengern, Südlengern
Adressen:
1. Gemeinde Kirchlengern, Hauptstraße 1, 32278 Kirchlengern
2. Bürgeramt Kirchlengern, Hauptstraße 1, 32278 Kirchlengern
3. Ordnungsamt Kirchlengern, Hauptstraße 1, 32278 Kirchlengern
Gemeinde Kirchlengern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Kirchlengern hat den Bebauungsplan „Ki 11 – Espelweg/Westerfeldweg“ im Jahr 2017 geändert, um eine innerörtlich gelegene Ackerfläche für Wohnbebauung zu erschließen. Das Plangebiet umfasst etwa 2,4 Hektar und soll vorwiegend für Einfamilienhausgrundstücke und untergeordnet für Mehrfamilienhausgrundstücke genutzt werden. Die Änderung erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, da keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich war und keine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten zu befürchten ist. Das Ziel ist die Nachverdichtung innerhalb des Siedlungszusammenhangs und die Schaffung von Wohnraum, der seit Jahren im Flächenutzungsplan vorgesehen war.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.