Kirchlengern (niederdeutsch: (Kirk-)Liörnern) ist eine kreisangehörige Gemeinde im ostwestfälischen Kreis Herford (Regierungsbezirk Detmold) im Nordosten des Bundeslands Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.111 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32278
Vorwahl
05223
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Sdlengern, Südlengern
Adressen:
1. Gemeinde Kirchlengern, Hauptstraße 1, 32278 Kirchlengern
2. Bürgeramt Kirchlengern, Hauptstraße 1, 32278 Kirchlengern
3. Ordnungsamt Kirchlengern, Hauptstraße 1, 32278 Kirchlengern
Gemeinde Kirchlengern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Kirchlengern hat den Bebauungsplan „Ki 11 – Espelweg/Westerfeldweg“ im Jahr 2017 geändert, um eine innerörtlich gelegene Ackerfläche für Wohnbebauung zu erschließen. Das Plangebiet umfasst etwa 2,4 Hektar und soll vorwiegend für Einfamilienhausgrundstücke und untergeordnet für Mehrfamilienhausgrundstücke genutzt werden. Die Änderung erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, da keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich war und keine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten zu befürchten ist. Das Ziel ist die Nachverdichtung innerhalb des Siedlungszusammenhangs und die Schaffung von Wohnraum, der seit Jahren im Flächenutzungsplan vorgesehen war.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.