Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Enger

Mit knapp über 20.000 Einwohnern ist Enger nach Definition eine Mittelstadt. März 2012 offiziell den Beinamen Widukindstadt, weil in der Stadt der Sachsenherzog Widukind begraben sein soll
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
20.483 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32130
Vorwahlen
05224, 05225, 05223
Adresse der Stadtverwaltung
Bahnhofstr. 44, 32130 Enger
Bahnhofstr. 44, 32130 Enger 32130 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Belke-Steinbeck, Besenkamp, Oldinghausen, Siele, Belke-Steinbeck, Besenkamp, Oldinghausen, Siele
Gemeinde Enger – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:30
  • Dienstag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00
  • Mittwoch: 08:30 - 12:30
  • Donnerstag: 08:30 - 12:30
  • Freitag: 08:30 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.