Kirchroth ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3825 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94356
Vorwahl
09428
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhof, Aufroth, Bachhof, Fahrnhaus, Grabmhl, Grasleiten, Hundsschweif, Neuhaus, Neumhl, Neuroth, Pichsee, Saulburg, Spitzhaus, Staudenhaus, Thalstetten, Vogelsang, Zieglhaus, Altenhof, Aufroth, Bachhof, Fahrnhaus, Grabmühl, Grasleiten, Hundsschweif, Neuhaus, Neumühl, Neuroth, Pichsee, Saulburg, Spitzhaus, Staudenhaus, Thalstetten, Vogelsang, Zieglhaus
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kirchroth
Hauptstraße 1
94356 Kirchroth
2. Landkreis Straubing-Bogen
Landratsamt Straubing-Bogen
Wenzelstraße 2
94315 Straubing
3. Bürgeramt Straubing
Stadtplatz 1
94315 Straubing
Gemeinde Kirchroth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.