Laberweinting ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3424 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84082
Vorwahlen
08772, 09423, 08774, 09454
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aumhle, Brech, Eitting, Franken, Haader, Habelsbach, Hart, Hinterbach, Neuhofen, Obergallhofen, ™dwiesen, Reuth, Ruhstorf, Aumühle, Brech, Eitting, Franken, Haader, Habelsbach, Hart, Hinterbach, Neuhofen, Obergallhofen, Ödwiesen, Reuth, Ruhstorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Laberweinting
Hauptstraße 1
94539 Laberweinting
2. Landratsamt Deggendorf
Bahnhofstraße 6
94469 Deggendorf
3. Wasserwirtschaftsamt Landshut
Altstadt 1
84028 Landshut
Gemeinde Laberweinting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.