Kleinostheim ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
8159 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63801
Vorwahl
06027
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Häuserackerhof, Häuserackerhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kleinostheim
Hauptstraße 1
63801 Kleinostheim
2. Finanzamt Aschaffenburg
Am Schöntal 1
63739 Aschaffenburg
3. Landkreis Aschaffenburg
Wilhelmstraße 24
63739 Aschaffenburg
Gemeinde Kleinostheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kleinostheim in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen auf der Website der Gemeinde Kleinostheim beziehen sich allgemein auf die Einsichtnahme von Bebauungsplänen und laufenden Verfahren, aber es sind keine aktuellen spezifischen Nachrichten oder Updates erwähnt.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.