Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Knetzgau

Knetzgau ist eine Gemeinde im Landkreis Haßberge im Osten des bayerischen Regierungsbezirks Unterfranken.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
6497 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97478
Vorwahlen
09527, 09529, 09528
Adresse der Gemeinde
Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau
Am Rathaus 2, 97478 Knetzgau 97478 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Knetzgau
Hauptstraße 1
97569 Knetzgau

2. Finanzamt Bamberg
Am Kranen 10
96049 Bamberg

3. Landratsamt Haßberge
An den Bachwiesen 1
97437 Haßfurt
Gemeinde Knetzgau – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.