Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Bebauungsplan24 Kosel

Kosel (dänisch Koslev, die historische Namensform) ist eine Gemeinde in Schwansen im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
1388 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24354
Vorwahl
04354
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Koselfeld, Marienholz, Neumöhlhorst, Schoolbek, Weseby, Koselfeld, Marienholz, Neumöhlhorst, Schoolbek, Weseby

FAQ

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.