Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Krostitz

Krostitz ist eine Gemeinde im Landkreis Nordsachsen, Freistaat Sachsen
Bundesland
Landkreis
Nordsachsen
Einwohner
4121 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04509
Vorwahlen
034295, 034241, 034294
Adresse der Gemeinde
Dübener Str. 1, 04509 Krostitz
Dübener Str. 1, 04509 Krostitz 04509 Sachsen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Krostitz
Hauptstraße 1
04509 Krostitz

2. Einwohnermeldeamt Krostitz
Hauptstraße 1
04509 Krostitz

3. Ordnungsamt Krostitz
Hauptstraße 1
04509 Krostitz
Gemeinde Krostitz – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:30
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.