Laberweinting ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3424 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84082
Vorwahlen
08772, 09423, 08774, 09454
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aumhle, Brech, Eitting, Franken, Haader, Habelsbach, Hart, Hinterbach, Neuhofen, Obergallhofen, ™dwiesen, Reuth, Ruhstorf, Aumühle, Brech, Eitting, Franken, Haader, Habelsbach, Hart, Hinterbach, Neuhofen, Obergallhofen, Ödwiesen, Reuth, Ruhstorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Laberweinting
Hauptstraße 1
94539 Laberweinting
2. Landratsamt Deggendorf
Bahnhofstraße 6
94469 Deggendorf
3. Wasserwirtschaftsamt Landshut
Altstadt 1
84028 Landshut
Gemeinde Laberweinting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.