Laberweinting ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3424 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84082
Vorwahlen
08772, 09423, 08774, 09454
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aumhle, Brech, Eitting, Franken, Haader, Habelsbach, Hart, Hinterbach, Neuhofen, Obergallhofen, ™dwiesen, Reuth, Ruhstorf, Aumühle, Brech, Eitting, Franken, Haader, Habelsbach, Hart, Hinterbach, Neuhofen, Obergallhofen, Ödwiesen, Reuth, Ruhstorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Laberweinting
Hauptstraße 1
94539 Laberweinting
2. Landratsamt Deggendorf
Bahnhofstraße 6
94469 Deggendorf
3. Wasserwirtschaftsamt Landshut
Altstadt 1
84028 Landshut
Gemeinde Laberweinting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung