Lappersdorf ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern
                    
                        
                                
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Oberpfalz                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
13.286 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
93138                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
0941, 09404                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Einhausen, Gewald, Hohensand, Oppersdorf, Pielmhle, Rodau, Schwerdnermhle, Einhausen, Gewald, Hohensand, Oppersdorf, Pielmühle, Rodau, Schwerdnermühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Lappersdorf, Rathausplatz 1, 93138 Lappersdorf  
2. Finanzamt Regensburg, Äußere Regensburger Str. 1, 93055 Regensburg  
3. Landratsamt Regensburg, Gabelsbergerstraße 2, 93053 Regensburg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Lappersdorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Es gibt keine neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lappersdorf in den bereitgestellten Quellen, da die letzten Informationen aus dem Jahr 2022 stammen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.