Leonberg ist seit 1. Mit etwa 48.000 Einwohnern ist sie nach Sindelfingen und Böblingen die drittgrößte Stadt des Landkreises Böblingen und als Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden ausgewiesen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
48.931 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71229
Vorwahl
07152
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghof, Binkenhof, Blattenhof, Brunnheim, Frsthof, Glemseck, HintererEhrenberg, Kappl, Kreilnberg, Mahdental, Rappenhof, Schumesberg, Silberberg, Stadlhof, Berghof, Binkenhof, Blattenhof, Brunnheim, Fürsthof, Glemseck, HintererEhrenberg, Kappl, Kreilnberg, Mahdental, Rappenhof, Schumesberg, Silberberg, Stadlhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Leonberg
Hauptstraße 1
71229 Leonberg
2. Bürgeramt Leonberg
Hauptstraße 1
71229 Leonberg
3. Ordnungsamt Leonberg
Hauptstraße 1
71229 Leonberg
Gemeinde Leonberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Leonberg hat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, den Bebauungsplan für das Postareal zu ändern, um es zu einem Gebiet mit Wohnungen, Gewerbe, Gastronomie und einem Hotel umzuwandeln. Hier sind 110 Wohnungen und ein Hotel mit 140 Zimmern geplant. Das Gebiet soll durch eine Fuß- und Radverkehrsbrücke mit der Altstadt und der Stadtmitte verbunden werden. Die Öffentlichkeit kann bis zum 2. August Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgeben.
Zudem soll im ersten Quartal 2025 der Bebauungsplan „Berliner Straße“ als Satzung beschlossen werden, um ein Wohnquartier zu errichten.
Das Atrio-Gelände bei der Werkstatt Leonberg kann nach Abschluss von Verträgen und der Erstellung eines Bebauungsplans bald bebaut werden, nachdem die notwendigen Erschließungsarbeiten durchgeführt werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.