Lewitzrand ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
1370 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
19372 (Garwitz, Matzlow),19374 (Klinken, Raduhn)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
038722, 038726
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lewitzrand
Hauptstraße 1
19243 Wittenburg
2. Landkreis Ludwigslust-Parchim
Am Alten Markt 1
19348 Sülstorf
3. Einwohnermeldeamt Lewitzrand
Hauptstraße 5
19243 Wittenburg
Gemeinde Lewitzrand – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lewitzrand hat am 16.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eldepark“ beschlossen. Es gibt auch Änderungen und Neuerungen in den Bebauungsplänen für verschiedene Ortsteile, wie den Bebauungsplan Nr. 2 für Camping, Hafen, Hotel und Läden in Garwitz und den Bebauungsplan Nr. 3 für ein Solarkraftwerk in Klinken.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.