Lindau (Bodensee) (alemannisch: Lindau/Lindou oder Linda/Linde; früher Lindau im Bodensee und nicht „Lindau am Bodensee“) ist eine Große Kreisstadt und der Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreises im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
25.547 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88131
Vorwahl
08382
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lindau, Hauptstraße 7, 88131 Lindau (Bodensee)
2. Landratsamt Lindau, Bahnhofstraße 4, 88131 Lindau (Bodensee)
3. Agentur für Arbeit Lindau, Schützenstraße 21, 88131 Lindau (Bodensee)
Gemeinde Lindau (Bodensee) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lindau betreffen vor allem die Therme Lindau und die Stadtentwicklungspolitik.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat der Klage des BUND Naturschutz in Bayern gegen den Bebauungsplan der Therme Lindau stattgegeben, was eine Überprüfung des Bebauungsplans und mögliche Verringerungen der negativen Umweltauswirkungen, wie die Reduzierung der Beleuchtung und zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen, nach sich zieht.
- Die Stadt Lindau steht auch unter Kritik wegen der Diskrepanz zwischen den angekündigten Klimaschutzmaßnahmen und der tatsächlichen Umsetzung. Beispielsweise widersprechen einige Bebauungspläne dem Freiraumkonzept der Stadt und den Ergebnissen von Bürgerbeteiligungsverfahren.
- Es gibt zudem zahlreiche Änderungen und Überarbeitungen verschiedener Bebauungspläne in Lindau, wie z.B. die Änderungen der Bebauungspläne für das Gewerbegebiet an der Autobahn, das Gewerbegebiet Heuriedweg und andere spezifische Gebiete.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.