Linden ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.925 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35440
Vorwahl
06403
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baiernrain, Berg, Brandmoor, Fraßhausen, Glsingerweg, Haaghof, Holmblock, Jobstgreuth, Kolbing, Leiten, Linden, Lindenerkoog, Lochen, Nordenberg, Pahlkrug, Reichertshausen, Reuth, Schlickenried, Verhorn, Waldhaus, Weiherhof, Wilhelmsgreuth, Baiernrain, Berg, Brandmoor, Fraßhausen, Glüsingerweg, Haaghof, Holmblock, Jobstgreuth, Kolbing, Leiten, Lindenerkoog, Lochen, Nordenberg, Pahlkrug, Reichertshausen, Reuth, Schlickenried, Verhorn
Adressen:
1. Stadtverwaltung Linden, Rathausplatz 1, 35440 Linden
2. Bürgeramt Linden, Bahnhofstraße 10, 35440 Linden
3. Ordnungsamt Linden, Hauptstraße 20, 35440 Linden
Gemeinde Linden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Stadt Linden, speziell im Ortsteil Leihgestern, befinden sich derzeit zwei Bebauungspläne im Verfahren:
- Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 70 „Spielplatz Nördlich Breiter Weg“.
- Die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans „Spielplatz Nördlich Breiter Weg“.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.