Mandelbachtal ist eine saarländische Gemeinde im Süden des Saarpfalz-Kreises und die einzige im Saarland, die nicht nach einem Ort benannt ist
Bundesland
Landkreis
Saarpfalz-Kreis
Einwohner
10.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66399
Vorwahlen
06803, 06804, 06893
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mandelbachtal
Hauptstraße 12
66487 Mandelbachtal
2. Ordnungsamt Mandelbachtal
Hauptstraße 12
66487 Mandelbachtal
3. Bauamt Mandelbachtal
Hauptstraße 12
66487 Mandelbachtal
Gemeinde Mandelbachtal – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Mandelbachtal hat am 9. Oktober 2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Ormesheim“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Dieser Bebauungsplan zielt auf die Errichtung eines neuen Kulturhauses als Ersatz für den Festsaal Niederländer und mittelfristig auf den Neubau des Rathauses ab. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 0,3 ha im Kreuzungsbereich Adenauerstraße/Theo-Carlen-Platz in Ormesheim. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst, da der Bebauungsplan dem Entwicklungsgebot des Flächennutzungsplans widerspricht.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.