Mandelbachtal ist eine saarländische Gemeinde im Süden des Saarpfalz-Kreises und die einzige im Saarland, die nicht nach einem Ort benannt ist
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Saarpfalz-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
10.458 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
66399                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
06803, 06804, 06893                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Mandelbachtal  
   Hauptstraße 12  
   66487 Mandelbachtal  
2. Ordnungsamt Mandelbachtal  
   Hauptstraße 12  
   66487 Mandelbachtal  
3. Bauamt Mandelbachtal  
   Hauptstraße 12  
   66487 Mandelbachtal  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Mandelbachtal – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 10:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 10:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 10:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 10:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 10:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            Der Gemeinderat von Mandelbachtal hat am 9. Oktober 2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Ormesheim“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Dieser Bebauungsplan zielt auf die Errichtung eines neuen Kulturhauses als Ersatz für den Festsaal Niederländer und mittelfristig auf den Neubau des Rathauses ab. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 0,3 ha im Kreuzungsbereich Adenauerstraße/Theo-Carlen-Platz in Ormesheim. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst, da der Bebauungsplan dem Entwicklungsgebot des Flächennutzungsplans widerspricht.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
 - Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
 - Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
 - Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
 - Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
 
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
 
                             
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
 - Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
 - Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
 
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.