Kleinblittersdorf (im örtlichen Dialekt Blidderschd(r)o(r)f/Kläänblidaschd(r)o(r)f, (das r wechselt die Position), frz
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
10.707 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66271
Vorwahl
06805
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hahnenklamm, Kinderheilstätte, ZurFabrik, Hahnenklamm, Kinderheilstätte, ZurFabrik
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kleinblittersdorf
Rathausstraße 1
66271 Kleinblittersdorf
2. Ordnungsamt Kleinblittersdorf
Rathausstraße 1
66271 Kleinblittersdorf
3. Bürgeramt Kleinblittersdorf
Rathausstraße 1
66271 Kleinblittersdorf
Gemeinde Kleinblittersdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und der Offenlage des Bebauungsplanes „5. Änderung Thermalbad“ vom 04.10.2024
- Begründung zur 5. Teiländerung des Bebauungsplanes „Kurgebiet Sole- / Thermalbad Rilchingen“ vom 04.10.2024
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Nördlich der Kapellenstraße – 1. Änderung“ im Ortsteil Auersmacher vom 06.09.2024
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.