Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kleinblittersdorf

Kleinblittersdorf (im örtlichen Dialekt Blidderschd(r)o(r)f/Kläänblidaschd(r)o(r)f, (das r wechselt die Position), frz
Bundesland
Saarland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
10.707 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66271
Vorwahl
06805
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hahnenklamm, Kinderheilstätte, ZurFabrik, Hahnenklamm, Kinderheilstätte, ZurFabrik
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kleinblittersdorf
Rathausstraße 1
66271 Kleinblittersdorf

2. Ordnungsamt Kleinblittersdorf
Rathausstraße 1
66271 Kleinblittersdorf

3. Bürgeramt Kleinblittersdorf
Rathausstraße 1
66271 Kleinblittersdorf
Öffnungszeiten
Montag: 10:00 - 12:00 Dienstag: 10:00 - 12:00 Mittwoch: 10:00 - 12:00 Donnerstag: 10:00 - 12:00 Freitag: 10:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und der Offenlage des Bebauungsplanes „5. Änderung Thermalbad“ vom 04.10.2024
- Begründung zur 5. Teiländerung des Bebauungsplanes „Kurgebiet Sole- / Thermalbad Rilchingen“ vom 04.10.2024
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Nördlich der Kapellenstraße – 1. Änderung“ im Ortsteil Auersmacher vom 06.09.2024

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.