Kleinblittersdorf (im örtlichen Dialekt Blidderschd(r)o(r)f/Kläänblidaschd(r)o(r)f, (das r wechselt die Position), frz
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
10.707 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66271
Vorwahl
06805
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hahnenklamm, Kinderheilstätte, ZurFabrik, Hahnenklamm, Kinderheilstätte, ZurFabrik
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kleinblittersdorf
Rathausstraße 1
66271 Kleinblittersdorf
2. Ordnungsamt Kleinblittersdorf
Rathausstraße 1
66271 Kleinblittersdorf
3. Bürgeramt Kleinblittersdorf
Rathausstraße 1
66271 Kleinblittersdorf
Gemeinde Kleinblittersdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und der Offenlage des Bebauungsplanes „5. Änderung Thermalbad“ vom 04.10.2024
- Begründung zur 5. Teiländerung des Bebauungsplanes „Kurgebiet Sole- / Thermalbad Rilchingen“ vom 04.10.2024
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Nördlich der Kapellenstraße – 1. Änderung“ im Ortsteil Auersmacher vom 06.09.2024
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.