Der Flecken Marienhafe ist eine Gemeinde und Verwaltungssitz in der Samtgemeinde Brookmerland im Landkreis Aurich in Ostfriesland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26529
Vorwahl
04934
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
AltSiegelsum, Goldberg, GroßBuschhaus, Hahnefeld, Haneburg, Hundertgrasen, Ihlingswarf, Moortun, Mhlenloog, NeuSiegelsum, Osterupgant, Ovelgönne, Schott, SchottjerDreesche, Siegelsum, Tjche, TjcherŽcker, TjcherGrashaus, TjcherWilde, Upgant, UpganterŽcker, Wykhoff, AltSiegelsum, Goldberg, GroßBuschhaus, Hahnefeld, Haneburg, Hundertgrasen, Ihlingswarf, KleinTjücherGrashaus, Moortun, Mühlenloog, NeuSiegelsum, Osterupgant, Ovelgönne, Schott, SchottjerDreesche, Siegelsum, Tjüche, TjücherÄcker
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Marienhafe, Hauptstraße 1, 26529 Marienhafe
2. Standesamt Marienhafe, Hauptstraße 1, 26529 Marienhafe
3. Bürgeramt Marienhafe, Hauptstraße 1, 26529 Marienhafe
Gemeinde Marienhafe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.