Der Flecken Marienhafe ist eine Gemeinde und Verwaltungssitz in der Samtgemeinde Brookmerland im Landkreis Aurich in Ostfriesland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26529
Vorwahl
04934
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
AltSiegelsum, Goldberg, GroßBuschhaus, Hahnefeld, Haneburg, Hundertgrasen, Ihlingswarf, Moortun, Mhlenloog, NeuSiegelsum, Osterupgant, Ovelgönne, Schott, SchottjerDreesche, Siegelsum, Tjche, TjcherŽcker, TjcherGrashaus, TjcherWilde, Upgant, UpganterŽcker, Wykhoff, AltSiegelsum, Goldberg, GroßBuschhaus, Hahnefeld, Haneburg, Hundertgrasen, Ihlingswarf, KleinTjücherGrashaus, Moortun, Mühlenloog, NeuSiegelsum, Osterupgant, Ovelgönne, Schott, SchottjerDreesche, Siegelsum, Tjüche, TjücherÄcker
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Marienhafe, Hauptstraße 1, 26529 Marienhafe
2. Standesamt Marienhafe, Hauptstraße 1, 26529 Marienhafe
3. Bürgeramt Marienhafe, Hauptstraße 1, 26529 Marienhafe
Gemeinde Marienhafe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.