Marktredwitz (oberfränkisch: Rawetz (vgl
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge
Einwohner
17.019 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95615
Vorwahl
09231
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Grnitzmhle, Leutendorf, Meußelsdorf, Thölau, Ziegelhtte, Grünitzmühle, Leutendorf, Meußelsdorf, Thölau, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadt Marktredwitz, Rathausplatz 1, 95615 Marktredwitz
2. Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge, Bahnhofstraße 6, 95632 Wunsiedel
3. Finanzamt Marktredwitz, Pirkstraße 1, 95615 Marktredwitz
Gemeinde Marktredwitz – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Sonntag:
Der Bauantrag für das Projekt „Im Winkel“ in Marktredwitz wird in den nächsten Wochen erwartet, nachdem in der Stadtratssitzung die entsprechenden Beschlüsse für das Planungsrecht gefasst wurden und ein Bebauungsplan erstellt wurde.
Zudem gibt es Pläne für den Bebauungsplan „Wuttigmühle“, der die Erschließung eines Wohngebietes mit 11 Einfamilienhäusern auf etwa 8.200 m2 Brutto Bauland vorsieht, um innenstadtnahes Wohnraumangebot für Familien zu schaffen.
Die Stadt Marktredwitz hat zudem in den letzten Jahren ihre Stadtentwicklung auf die Revitalisierung innerstädtischer Industriebrachen konzentriert, um den Wirtschaftsstandort Innenstadt zu stärken.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.