Marktredwitz (oberfränkisch: Rawetz (vgl
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge
Einwohner
17.019 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95615
Vorwahl
09231
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Grnitzmhle, Leutendorf, Meußelsdorf, Thölau, Ziegelhtte, Grünitzmühle, Leutendorf, Meußelsdorf, Thölau, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadt Marktredwitz, Rathausplatz 1, 95615 Marktredwitz
2. Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge, Bahnhofstraße 6, 95632 Wunsiedel
3. Finanzamt Marktredwitz, Pirkstraße 1, 95615 Marktredwitz
Gemeinde Marktredwitz – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Sonntag:
Der Bauantrag für das Projekt „Im Winkel“ in Marktredwitz wird in den nächsten Wochen erwartet, nachdem in der Stadtratssitzung die entsprechenden Beschlüsse für das Planungsrecht gefasst wurden und ein Bebauungsplan erstellt wurde.
Zudem gibt es Pläne für den Bebauungsplan „Wuttigmühle“, der die Erschließung eines Wohngebietes mit 11 Einfamilienhäusern auf etwa 8.200 m2 Brutto Bauland vorsieht, um innenstadtnahes Wohnraumangebot für Familien zu schaffen.
Die Stadt Marktredwitz hat zudem in den letzten Jahren ihre Stadtentwicklung auf die Revitalisierung innerstädtischer Industriebrachen konzentriert, um den Wirtschaftsstandort Innenstadt zu stärken.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.