Stadtrat: Junges Rawetz), nordbairisch: Rawertz) ist eine Große Kreisstadt im oberfränkischen Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Wunsiedel im Fichtelgebirge
Einwohner
17.019 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95615
Vorwahl
09231
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Grnitzmhle, Leutendorf, Meußelsdorf, Thölau, Ziegelhtte, Grünitzmühle, Leutendorf, Meußelsdorf, Thölau, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadt Marktredwitz, Rathausplatz 1, 95615 Marktredwitz
2. Landratsamt Wunsiedel im Fichtelgebirge, Bahnhofstraße 6, 95632 Wunsiedel
3. Finanzamt Marktredwitz, Pirkstraße 1, 95615 Marktredwitz
Gemeinde Marktredwitz – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bauantrag für das Projekt „Im Winkel“ in Marktredwitz wird in den nächsten Wochen erwartet, nachdem in der Stadtratssitzung die entsprechenden Beschlüsse für das Planungsrecht gefasst wurden und ein Bebauungsplan erstellt wurde.
Zudem gibt es Pläne für den Bebauungsplan „Wuttigmühle“, der die Erschließung eines Wohngebietes mit 11 Einfamilienhäusern auf etwa 8.200 m2 Brutto Bauland vorsieht, um innenstadtnahes Wohnraumangebot für Familien zu schaffen.
Die Stadt Marktredwitz hat zudem in den letzten Jahren ihre Stadtentwicklung auf die Revitalisierung innerstädtischer Industriebrachen konzentriert, um den Wirtschaftsstandort Innenstadt zu stärken.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.