Sulzbach-Rosenberg ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach, etwa 50 km östlich von Nürnberg. Juli 1934 durch die Zusammenlegung der Stadt Sulzbach mit der Gemeinde Rosenberg. Sie war bis zum 30
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
19.094 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92237
Vorwahl
09661
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dietersberg, Etzmannshof, Gallmnz, Großenfalz, Grottenhof, Grund, Hermannsberg, Kauerhof, Kempfenhof, Kleinfalz, Kropfersricht, Khnhof, Kummerthal, Lindhof, Niederricht, Obersdorf, Pfaffenhof, Prangershof, Prohof, Prschläg, Rummersricht, See, Seidersberg, Siebeneichen, Stephansricht, Stifterslohe, Unterschwaig, Wirnsricht, Dietersberg, Etzmannshof, Gallmünz, Großenfalz, Grottenhof, Grund, Hermannsberg, Kauerhof, Kempfenhof, Kleinfalz, Kropfersricht, Kühnhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Sulzbach-Rosenberg, Am Markt 1, 92237 Sulzbach-Rosenberg
2. Finanzamt Amberg, Moritzstraße 14, 92224 Amberg
3. Landratsamt Amberg-Sulzbach, Balthasar-Neumann-Straße 4, 92224 Amberg
Gemeinde Sulzbach-Rosenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:15
- Dienstag: 07:30 - 16:15
- Mittwoch: 07:30 - 16:15
- Donnerstag: 07:30 - 16:15
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.