Sulzbach-Rosenberg ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach, etwa 50 km östlich von Nürnberg. Juni 1972 die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises. Juli 1934 durch die Zusammenlegung der Stadt Sulzbach mit der Gemeinde Rosenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
19.094 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92237
Vorwahl
09661
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dietersberg, Etzmannshof, Gallmnz, Großenfalz, Grottenhof, Grund, Hermannsberg, Kauerhof, Kempfenhof, Kleinfalz, Kropfersricht, Khnhof, Kummerthal, Lindhof, Niederricht, Obersdorf, Pfaffenhof, Prangershof, Prohof, Prschläg, Rummersricht, See, Seidersberg, Siebeneichen, Stephansricht, Stifterslohe, Unterschwaig, Wirnsricht, Dietersberg, Etzmannshof, Gallmünz, Großenfalz, Grottenhof, Grund, Hermannsberg, Kauerhof, Kempfenhof, Kleinfalz, Kropfersricht, Kühnhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Sulzbach-Rosenberg, Am Markt 1, 92237 Sulzbach-Rosenberg
2. Finanzamt Amberg, Moritzstraße 14, 92224 Amberg
3. Landratsamt Amberg-Sulzbach, Balthasar-Neumann-Straße 4, 92224 Amberg
Gemeinde Sulzbach-Rosenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:15
- Dienstag: 07:30 - 16:15
- Mittwoch: 07:30 - 16:15
- Donnerstag: 07:30 - 16:15
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.