Die Stadt entstand am 1. Sie war bis zum 30. Juli 1934 durch die Zusammenlegung der Stadt Sulzbach mit der Gemeinde Rosenberg
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberpfalz                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Amberg-Sulzbach                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
19.094 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
92237                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09661                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Dietersberg, Etzmannshof, Gallmnz, Großenfalz, Grottenhof, Grund, Hermannsberg, Kauerhof, Kempfenhof, Kleinfalz, Kropfersricht, Khnhof, Kummerthal, Lindhof, Niederricht, Obersdorf, Pfaffenhof, Prangershof, Prohof, Prschläg, Rummersricht, See, Seidersberg, Siebeneichen, Stephansricht, Stifterslohe, Unterschwaig, Wirnsricht, Dietersberg, Etzmannshof, Gallmünz, Großenfalz, Grottenhof, Grund, Hermannsberg, Kauerhof, Kempfenhof, Kleinfalz, Kropfersricht, Kühnhof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Sulzbach-Rosenberg, Am Markt 1, 92237 Sulzbach-Rosenberg
2. Finanzamt Amberg, Moritzstraße 14, 92224 Amberg
3. Landratsamt Amberg-Sulzbach, Balthasar-Neumann-Straße 4, 92224 Amberg
                        
                        
                            
                                Gemeinde Sulzbach-Rosenberg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 07:30 - 16:15
 
                                - Dienstag: 07:30 - 16:15
 
                                - Mittwoch: 07:30 - 16:15
 
                                - Donnerstag: 07:30 - 16:15
 
                                - Freitag: 07:30 - 13:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
 - Mischgebiete
 - Gewerbegebiete
 - Industriegebiete
 - Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
 
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
 - Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
 - Verhindert störende Nutzungskonflikte
 - Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
 
                             
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
 - Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
 - Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
 
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
 - Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
 - Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
 
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
 - Verlängerbar um ein Jahr
 - In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
 
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.