Meldorf (niederdeutsch: Möldörp bzw
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
7289 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25704
Vorwahl
04832
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ammerswurth, Auhof, Bargenstedterfeld, Barsfleth, Barsfletherdeich, Buntenhof, Christianskoog, Dehling, Dellbrck, Elpersbttelerdonn, Epenwöhrdenerfeld, Epenwöhrdenermoor, Farnewinkel, Harmswöhrden, Hesel, Jägersburg, Kanzlei, Klampwehr, Liliental, Meldorferhafen, Meldorfermoor, Paradies, Thalingburen, Westerdehling, Ammerswurth, Auhof, Bargenstedterfeld, Barsfleth, Barsfletherdeich, Buntenhof, Christianskoog, Dehling, Dellbrück, Elpersbüttelerdonn, Epenwöhrdenerfeld, Epenwöhrdenermoor, Farnewinkel, Harmswöhrden, Harmswöhrdenerdeich, Hesel
Adressen:
1. Stadt Meldorf, Markt 1, 25704 Meldorf
2. Amtsgericht Meldorf, Breite Straße 2, 25704 Meldorf
3. Kreisverwaltung Dithmarschen, Breite Straße 2, 25704 Meldorf
Gemeinde Meldorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
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FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.