Merchweiler ist eine Gemeinde im Landkreis Neunkirchen, Saarland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9672 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66589
Vorwahl
06825
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Merchweiler
Hauptstraße 1
66589 Merchweiler
2. Ordnungsamt Merchweiler
Hauptstraße 1
66589 Merchweiler
3. Bürgerbüro Merchweiler
Hauptstraße 1
66589 Merchweiler
Gemeinde Merchweiler – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Merchweiler hat am 01.02.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan für die „Wohnstätte WZB Merchweiler“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Die Vorhabenträgerin, die WZB Werkstattzentrum für behinderte Menschen der Lebenshilfe gGmbH, plant die Errichtung einer Wohnstätte für betreutes Wohnen oder einer Einrichtung für Menschen mit Assistenzbedarf im Ortskern von Merchweiler, auf einer derzeit unbebauten Fläche zwischen der Eisenbahnstraße und der Peter-Wust-Straße. Das Plangebiet umfasst etwa 1.800 qm und widerspricht teilweise dem Flächennutzungsplan, der für das Gebiet einen Spielplatz und eine Wohnbaufläche vorsieht. Der Flächennutzungsplan wird daher angepasst. Von bestimmten umweltbezogenen Prüfungen und Erörterungen wird abgesehen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.