12.000 Einwohnern die kleinste Kreisstadt in Oberbayern und mit rund 700 m ü. Sie ist mit ca
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
11.469 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
83714                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08025                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aberg, Ableitner, Aigner, Anger, Angerer, Au, Baumer, Baumgartner, Baumstingl, Berghalde, Bergham, Biberg, Birkner, Brandhof, Bucher, Eberl, Ed, Frauenhof, Frauenried, Gasteig, Gieshof, Giglberg, Grießer, Großthal, Haidmhl, Hairer, Halmer, Harzberg, Harztal, Haselsteig, Heigenland, Hinterloher, Hochleiten, Höger, Höhenstein, Hof, Hofwies, Hohenlehen, Hollerthal, Hufnagl                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Landratsamt Miesbach  
   Kaiserstraße 4  
   83714 Miesbach  
2. Stadtverwaltung Miesbach  
   Rathausplatz 1  
   83714 Miesbach  
3. Finanzamt Miesbach  
   Rosenheimer Str. 24  
   83714 Miesbach  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Miesbach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 11:30
 
                                - Dienstag: 08:00 - 11:30
 
                                - Mittwoch: 08:00 - 11:30
 
                                - Donnerstag: 08:00 - 11:30
    14:00 - 15:30
 
                                - Freitag: 08:00 - 11:30
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Miesbach in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich hauptsächlich auf bestehende Richtlinien und Leitfäden für die Gestaltung von Freiflächen und die Anwendung von Bebauungsplänen, die bereits seit 2011 gültig sind.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
 - GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
 
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
 
                             
                         
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
 - Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
 - Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
 - Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
 
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.