12.000 Einwohnern die kleinste Kreisstadt in Oberbayern und mit rund 700 m ü. Miesbach (bairisch: Miaschboch) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Oberbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.469 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83714
Vorwahl
08025
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aberg, Ableitner, Aigner, Anger, Angerer, Au, Baumer, Baumgartner, Baumstingl, Berghalde, Bergham, Biberg, Birkner, Brandhof, Bucher, Eberl, Ed, Frauenhof, Frauenried, Gasteig, Gieshof, Giglberg, Grießer, Großthal, Haidmhl, Hairer, Halmer, Harzberg, Harztal, Haselsteig, Heigenland, Hinterloher, Hochleiten, Höger, Höhenstein, Hof, Hofwies, Hohenlehen, Hollerthal, Hufnagl
Adressen:
1. Landratsamt Miesbach
Kaiserstraße 4
83714 Miesbach
2. Stadtverwaltung Miesbach
Rathausplatz 1
83714 Miesbach
3. Finanzamt Miesbach
Rosenheimer Str. 24
83714 Miesbach
Gemeinde Miesbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Miesbach in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich hauptsächlich auf bestehende Richtlinien und Leitfäden für die Gestaltung von Freiflächen und die Anwendung von Bebauungsplänen, die bereits seit 2011 gültig sind.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.