Müglitztal ist eine Gemeinde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, liegt aber geografisch gesehen im Erzgebirgsvorland. Verwaltungssitz ist Weesenstein
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
1903 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01809
Vorwahlen
035027, 035206 (Maxen)
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Müglitztal
Hauptstraße 12
01809 Müglitztal
2. Ordnungsamt Müglitztal
Hauptstraße 12
01809 Müglitztal
3. Bauamt Müglitztal
Hauptstraße 12
01809 Müglitztal
Gemeinde Müglitztal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Dohna hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 den Bebauungsplan „Elbtalblick Sürßen“ besprochen und einen Erschließungsvertrag mit dem Vorhabensträger vor Satzungsbeschluss festgelegt. Der Beschluss 378/42/2023 vom 08.02.2023 wurde aufgehoben.
In der Gemeinde Müglitztal gibt es keine spezifischen neuen Nachrichten zum Bebauungsplan in den bereitgestellten Dokumenten, aber es gibt allgemeine Informationen zu Bauprojekten und Sitzungen, die jedoch nicht direkt auf Bebauungspläne fokussieren.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.