Heidenau ist eine Stadt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Sachsen. Heidenau grenzt im Südosten Dresdens an die Landeshauptstadt
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
16.598 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
01801–01809
Vorwahl
03529
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkenbschen, Bntberg, Fuchswinkel, Jagdhaus, Kallmoor, Birkenbüschen, Büntberg, Fuchswinkel, Jagdhaus, Kallmoor
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heidenau
Dresdner Straße 1
01809 Heidenau
2. Bürgeramt Heidenau
Dresdner Straße 1
01809 Heidenau
3. Ordnungsamt Heidenau
Dresdner Straße 1
01809 Heidenau
Gemeinde Heidenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans G 25/1 "Am Lugturm"
- Bebauungsplan M 14/1 »Quartier an der Müglitz« in der Fassung vom 02.08.2024
- Bekanntmachung des Zweckverbandes IPO Teil 1: B-Plan 1.2 "Gewerbepark Dohna /Heidenau"
- Bekanntmachungen des Zweckverbandes IPO - Teil 2: Bekanntmachung des Beschlusses über die Veränderungssperre für die B.-Pläne 1, 1.1 und 1.2
- Fortschritte bei der Digitalisierung der Bebauungspläne durch das Heidenauer Bauamt
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.