Sie ist ein Zentrum der Textilindustrie mit der Textilabteilung der Hochschule Hof. Münchberg ist eine Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Oberfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
10.049 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95213
Vorwahl
09251
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ahornberg, Birkenhof, Bug, Dietelmühle, Eiben, Einzel, EinzelaWald, Erbsbühl, Friedmannsdorf, Gottersdorf, Gottschalk, Großlosnitz, Grund, Hammermühle, Jehsen, Kleinlosnitz, Laubersreuth, Lösten, Lohziegelhütte, Markersreuth, Mechlenreuth, Meierhof, Modlitz, Mödlenreuth, Mussen, Nebers, Neutheilung, Plösen, Plösenmühle, Poppenreuth, Pulschnitz, Pulschnitzberg, Rabenreuth, Reuthlas, Rieglersreuth, Ringlasmühle, Rothenmühle, Rußhütte, Schallersgrün, Schnackenhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Münchberg
Markt 1
95213 Münchberg
2. Finanzamt Hof
Wirthstraße 1
95028 Hof
3. Landratsamt Hof
Ludwigstraße 14
95028 Hof
Gemeinde Münchberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Münchberg betreffen den Bebauungsplan Nr. 49 „Gewerbegebiet am Steinweg“, der seit dem 29. August 2024 rechtskräftig ist. Es gibt einen Satzungsbeschluss vom 29. Februar 2024, eine Begründung zum Bebauungsplan, sowie einen Umweltbericht und zugehörige Anlagen wie Bestandsplan, Bewertungsplan und Maßnahmenplan mit Ausgleichsbilanzierung.
Zusätzlich wurde die 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 49 ebenfalls am 29. August 2024 rechtskräftig.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.