Nellingen ist mit den Ortsteilen Oppingen und Aichen eine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis etwa 20 Kilometer nordwestlich von Ulm.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
2058 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89191
Vorwahl
07337
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichen, Kreuzbrunnen, Schafhaus, WörnizhäuserMhle, Zinsholz, Aichen, Kreuzbrunnen, Schafhaus, WörnizhäuserMühle, Zinsholz
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nellingen
Hauptstraße 1
73278 Nellingen
2. Ordnungsamt Nellingen
Rathausplatz 2
73278 Nellingen
3. Finanzamt Nürtingen
Untere Wiesen 1
72622 Nürtingen
Gemeinde Nellingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Nellingen hat am 17. Dezember 2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Nördlicher Sonnenberg" gefasst. Dieser Plan soll die Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Wohnbebauung am nördlichen Ortsrand von Nellingen schaffen. Das Plangebiet umfasst etwa 0,4 ha bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche und sieht 5-6 Bauplätze vor. Die Erschließung des Gebiets soll über eine Stichstraße an der Sonnenbergstraße erfolgen. Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren geändert werden, um diese Planung umzusetzen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.