Nellingen ist mit den Ortsteilen Oppingen und Aichen eine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis etwa 20 Kilometer nordwestlich von Ulm.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
2058 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89191
Vorwahl
07337
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichen, Kreuzbrunnen, Schafhaus, WörnizhäuserMhle, Zinsholz, Aichen, Kreuzbrunnen, Schafhaus, WörnizhäuserMühle, Zinsholz
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nellingen
Hauptstraße 1
73278 Nellingen
2. Ordnungsamt Nellingen
Rathausplatz 2
73278 Nellingen
3. Finanzamt Nürtingen
Untere Wiesen 1
72622 Nürtingen
Gemeinde Nellingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Nellingen hat am 17. Dezember 2024 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Nördlicher Sonnenberg" gefasst. Dieser Plan soll die Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte Wohnbebauung am nördlichen Ortsrand von Nellingen schaffen. Das Plangebiet umfasst etwa 0,4 ha bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche und sieht 5-6 Bauplätze vor. Die Erschließung des Gebiets soll über eine Stichstraße an der Sonnenbergstraße erfolgen. Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren geändert werden, um diese Planung umzusetzen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.