Neubiberg ist eine Gemeinde im Landkreis München, Regierungsbezirk Oberbayern, mit den Ortsteilen Neubiberg und Unterbiberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
14.473 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85579
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Unterbiberg, Unterbiberg
Adressen:
1. Gemeinde Neubiberg, Rathausplatz 1, 85579 Neubiberg
2. Landratsamt München, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
3. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Gabelsbergerstraße 2, 80333 München
Gemeinde Neubiberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Neubiberg hat am 22. April 2024 den Bebauungsplan Nr. 85 „Zukunftspark Neubiberg“ beschlossen. Dieser Plan sieht den Bau eines Technologie-Campus mit bis zu 25 Meter hohen, ökologisch nachhaltigen Gebäuden auf dem Kapellenfeld vor. Es sind auch ein Landschaftspark und Photovoltaikanlagen geplant, um die Frischluftzufuhr für München und die umliegenden Gemeinden zu erhalten. Trotz der Bebauung sollen Naherholungsflächen und Retentionsflächen für den Hochwasserschutz entstehen.
Es gab massiven Protest gegen die Bebauung, da diese die Frischluftzufuhr und die Grünstruktur im Hachinger Tal gefährden könnte. Die Gemeinde informierte die Bürger über das Projekt am 25. April und das Beteiligungsverfahren wurde mit einer amtlichen Bekanntmachung vom 6. Mai 2024 eröffnet.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.