Sie liegt am linken Niederrhein auf der gegenüberliegenden Seite von Düsseldorf und ist mit über 150.000 Einwohnern Deutschlands größte kreisangehörige Stadt und als Mittelzentrum zugleich größte Stadt des Rhein-Kreises Neuss. Die Stadt ist vor allem für ihre römische Vergangenheit, den Rheinhafen und das Neusser Bürger-Schützenfest bekannt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
152.731 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
41460–41472
Vorwahlen
02131, 02137, 02161, 02182
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Broicherseite, Kaarsterbrcke, Stttgen, Broicherseite, Kaarsterbrücke, Stüttgen
Adressen:
Stadt Neuss - Fachbereich Bürgerdienste
Markt 2
41460 Neuss
Kreisverwaltung Rhein-Kreis Neuss
Rathausplatz 1
41460 Neuss
Agentur für Arbeit Neuss
Kaiserstraße 1
41460 Neuss
Gemeinde Neuss – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Neuss hat am 27. September 2024 den Bebauungsplan für das ehemalige Gelände der Schraubenfabrik Bauer & Schaurte verabschiedet. Dies ermöglicht die Entwicklung eines neuen Quartiers auf der „Grünen Furth“ mit 675 Wohnungen, Nahversorgungsangeboten, Dienstleistungen und mehreren Kindertagesstätten. 33 Prozent der Wohnfläche werden als öffentlich-geförderte Wohnungen erstellt, davon mindestens zwei Drittel als Sozialwohnungen. Der Baustart durch die P + B Group ist für 2026 geplant.
Zusätzlich plant die Stadt Neuss, nach der Schließung von Kaufhäusern, wie dem Kaufhof, eine Umstrukturierung der Innenstadt vorzunehmen, um mehr gemischte Nutzung von Wohnen, Handel und Dienstleistungen zu ermöglichen, obwohl der geltende Bebauungsplan für das Kaufhof-Gebäude noch keine Wohnnutzung vorsieht.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.