Neutraubling ist die größte Stadt im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
13.981 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93073
Vorwahl
09401
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkenfeld, Birkenfeld
Adressen:
1. Stadt Neutraubling
Am Rathaus 1
93073 Neutraubling
2. Landratsamt Regensburg
Landstraße 2
93053 Regensburg
3. Finanzamt Regensburg
Gabelsbergerstraße 2
93047 Regensburg
Gemeinde Neutraubling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Polizeiinspektion in Neutraubling wird in ein neues Dienstgebäude im künftigen Gewerbegebiet im Norden der Stadt umziehen, nachdem das bayerische Innenministerium grünes Licht gegeben hat.
- Ein neues Wohnquartier mit 105 Eigentumswohnungen entsteht an der Haidauer Straße, nahe dem Haid Park, mit urbaner Infrastruktur und Naherholungsgebieten.
- Ein neues Quartier mit 381 Wohnungen ist im Neutraublinger Kaufpark geplant, wo bisher hauptsächlich Einkaufs- und Arztbesuche stattfinden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.