Norderstedt (plattdeutsch: Noordersteed) liegt im Süden von Schleswig-Holstein und ist nach Einwohnerzahlen nach Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster die fünftgrößte Stadt im nördlichsten deutschen Bundesland.
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
80.420 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
22844, 22846, 22848, 22850, 22851
Vorwahl
040
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Norderstedt, Rathausallee 50, 22844 Norderstedt
2. Kreis Stormarn, Am Bahnhof 1, 23843 Bad Oldesloe
3. Agentur für Arbeit Norderstedt, Friedrich-Naumann-Straße 1, 22846 Norderstedt
Gemeinde Norderstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Norderstedt hat several Bebauungspläne und Projekte im Gange:
- Im Stadtteil Garstedt soll ein neues Wohnquartier an der Ohechaussee entstehen, mit geförderten und freifinanzierten Wohnungen und einem grünen Innenbereich. Die Pläne wurden im November öffentlich vorgestellt.
- Der Adenauerplatz soll umgestaltet werden, mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. Bürger wurden im Dezember zur Diskussion der Gestaltungsvarianten eingeladen.
- Die Grünfläche am Jugendzentrum JUMI wird umgestaltet, wobei Jugendliche zur Mitgestaltung eingeladen wurden.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.