Oberhausen .mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}[ˈoːbɐhaʊ̯zn̩] ist eine kreisfreie Großstadt und Mittelzentrum im westlichen Ruhrgebiet und am unteren Niederrhein im Regierungsbezirk Düsseldorf des Landes Nordrhein-Westfalen. Oberhausen gehört zur Metropolregion Rhein-Ruhr. Sie ist Mitglied im Landschaftsverband Rheinland, im Regionalverband Ruhr, in der Städteregion Ruhr 2030 und in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
208.752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46045, 46047, 46049,46117, 46119,46145, 46147, 46149Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beutmhle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grnbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Oberhausen, Obermnchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries, Beutmühle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grünbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Obermünchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries
Adressen:
Stadt Oberhausen
Betriebs- und Personalamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen
Stadt Oberhausen
Bauordnungsamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen
Stadt Oberhausen
Ordnungsamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen
Gemeinde Oberhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Oberhausen und die Grundstückseigentümer haben nach einer gut einjährigen Planungsphase eine städtebauliche Rahmenplanung für das Zukunftsquartier Neue Zeche Sterkrade erarbeitet, die am 4. Februar 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der Plan umfasst Wohnraum, dienstleistungsorientiertes Gewerbe und erhöhte Grünflächen. Der Rat der Stadt wird im April 2025 über die Aufstellung eines Bebauungsplans entscheiden. Die Fläche von etwa 14 ha ist bereits saniert und soll erhaltenswerte Relikte der industriellen Vergangenheit einbeziehen und neue Chancen der Durchgrünung nutzen. Die Fortsetzung des B-Plan-Verfahrens hängt auch von der Klärung des Lärmschutzes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur BETUWE-Linie ab.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.