Oberhausen .mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}[ˈoːbɐhaʊ̯zn̩] ist eine kreisfreie Großstadt und Mittelzentrum im westlichen Ruhrgebiet und am unteren Niederrhein im Regierungsbezirk Düsseldorf des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist Mitglied im Landschaftsverband Rheinland, im Regionalverband Ruhr, in der Städteregion Ruhr 2030 und in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Oberhausen .mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}[ˈoːbɐhaʊ̯zn̩] ist eine kreisfreie Großstadt und Mittelzentrum im westlichen Ruhrgebiet und am unteren Niederrhein im Regierungsbezirk Düsseldorf des Landes Nordrhein-Westfalen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
208.752 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
46045, 46047, 46049,46117, 46119,46145, 46147, 46149Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
0208                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Beutmhle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grnbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Oberhausen, Obermnchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries, Beutmühle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grünbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Obermünchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            Stadt Oberhausen  
Betriebs- und Personalamt  
Rathausplatz 1  
46045 Oberhausen  
Stadt Oberhausen  
Bauordnungsamt  
Rathausplatz 1  
46045 Oberhausen  
Stadt Oberhausen  
Ordnungsamt  
Rathausplatz 1  
46045 Oberhausen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Oberhausen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 16:00
 
                                - Dienstag: 08:00 - 16:00
 
                                - Mittwoch: 08:00 - 16:00
 
                                - Donnerstag: 08:00 - 16:00
 
                                - Freitag: 08:00 - 16:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            Die Stadt Oberhausen und die Grundstückseigentümer haben nach einer gut einjährigen Planungsphase eine städtebauliche Rahmenplanung für das Zukunftsquartier Neue Zeche Sterkrade erarbeitet, die am 4. Februar 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der Plan umfasst Wohnraum, dienstleistungsorientiertes Gewerbe und erhöhte Grünflächen. Der Rat der Stadt wird im April 2025 über die Aufstellung eines Bebauungsplans entscheiden. Die Fläche von etwa 14 ha ist bereits saniert und soll erhaltenswerte Relikte der industriellen Vergangenheit einbeziehen und neue Chancen der Durchgrünung nutzen. Die Fortsetzung des B-Plan-Verfahrens hängt auch von der Klärung des Lärmschutzes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur BETUWE-Linie ab.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
 - Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
 - Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
 - Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
 
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
 - Erarbeitung des Änderungsentwurfs
 - Öffentlichkeitsbeteiligung
 - Abwägung der Stellungnahmen
 - Satzungsbeschluss
 - Bekanntmachung
 
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                             
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
 - Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
 - Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
 - Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
 
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
 - Schnellere Realisierung von Projekten
 - Kosteneinsparung für die Gemeinde
 
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.