Oberhausen .mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}[ˈoːbɐhaʊ̯zn̩] ist eine kreisfreie Großstadt und Mittelzentrum im westlichen Ruhrgebiet und am unteren Niederrhein im Regierungsbezirk Düsseldorf des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist Mitglied im Landschaftsverband Rheinland, im Regionalverband Ruhr, in der Städteregion Ruhr 2030 und in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Antony, der ersten im Ruhrgebiet, verdankt Oberhausen den Beinamen „Wiege der Ruhrindustrie“
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
208.752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46045, 46047, 46049,46117, 46119,46145, 46147, 46149Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beutmhle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grnbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Oberhausen, Obermnchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries, Beutmühle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grünbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Obermünchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries
Adressen:
Stadt Oberhausen
Betriebs- und Personalamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen
Stadt Oberhausen
Bauordnungsamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen
Stadt Oberhausen
Ordnungsamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen
Gemeinde Oberhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Oberhausen und die Grundstückseigentümer haben nach einer gut einjährigen Planungsphase eine städtebauliche Rahmenplanung für das Zukunftsquartier Neue Zeche Sterkrade erarbeitet, die am 4. Februar 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der Plan umfasst Wohnraum, dienstleistungsorientiertes Gewerbe und erhöhte Grünflächen. Der Rat der Stadt wird im April 2025 über die Aufstellung eines Bebauungsplans entscheiden. Die Fläche von etwa 14 ha ist bereits saniert und soll erhaltenswerte Relikte der industriellen Vergangenheit einbeziehen und neue Chancen der Durchgrünung nutzen. Die Fortsetzung des B-Plan-Verfahrens hängt auch von der Klärung des Lärmschutzes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur BETUWE-Linie ab.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.