Sie ist Mitglied im Landschaftsverband Rheinland, im Regionalverband Ruhr, in der Städteregion Ruhr 2030 und in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Oberhausen gehört zur Metropolregion Rhein-Ruhr. Antony, der ersten im Ruhrgebiet, verdankt Oberhausen den Beinamen „Wiege der Ruhrindustrie“
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
208.752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46045, 46047, 46049,46117, 46119,46145, 46147, 46149Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beutmhle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grnbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Oberhausen, Obermnchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries, Beutmühle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grünbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Obermünchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries
Adressen:
Stadt Oberhausen
Betriebs- und Personalamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen
Stadt Oberhausen
Bauordnungsamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen
Stadt Oberhausen
Ordnungsamt
Rathausplatz 1
46045 Oberhausen
Gemeinde Oberhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Oberhausen und die Grundstückseigentümer haben nach einer gut einjährigen Planungsphase eine städtebauliche Rahmenplanung für das Zukunftsquartier Neue Zeche Sterkrade erarbeitet, die am 4. Februar 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der Plan umfasst Wohnraum, dienstleistungsorientiertes Gewerbe und erhöhte Grünflächen. Der Rat der Stadt wird im April 2025 über die Aufstellung eines Bebauungsplans entscheiden. Die Fläche von etwa 14 ha ist bereits saniert und soll erhaltenswerte Relikte der industriellen Vergangenheit einbeziehen und neue Chancen der Durchgrünung nutzen. Die Fortsetzung des B-Plan-Verfahrens hängt auch von der Klärung des Lärmschutzes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur BETUWE-Linie ab.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.