Obing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Obing, die die Gemeinden Obing, Pittenhart und Kienberg umfasst.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4347 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83119
Vorwahl
08624
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Autschachen, Bernhaiming, Ed, Eglsee, Grössenberg, Großbergham, Großornach, Grub, Haiming, Hainham, Hausen, Herndling, HerzogimFeld, Hochbruck, Honau, Ilzham, Jepolding, Kleinbergham, Kleinornach, Knering, Landertsham, Lindach, Moosmhl, Oberleiten, Pfaffing, Roitham, Rumersham, Sachsenham, Schalkham, Schlaipfering, Stockham, Stöttwies, Thalham, Thorstadl, Unterpirach, Waldhaiming, Zeismering, Autschachen, Bernhaiming, Ed
Adressen:
1. Gemeinde Obing, Hauptstraße 16, 83349 Obing
2. Landratsamt Traunstein, Ludwigstraße 1, 83278 Traunstein
3. Amtsgericht Traunstein, Am Stadtplatz 1, 83278 Traunstein
Gemeinde Obing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung