Obing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Obing, die die Gemeinden Obing, Pittenhart und Kienberg umfasst.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4347 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83119
Vorwahl
08624
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Autschachen, Bernhaiming, Ed, Eglsee, Grössenberg, Großbergham, Großornach, Grub, Haiming, Hainham, Hausen, Herndling, HerzogimFeld, Hochbruck, Honau, Ilzham, Jepolding, Kleinbergham, Kleinornach, Knering, Landertsham, Lindach, Moosmhl, Oberleiten, Pfaffing, Roitham, Rumersham, Sachsenham, Schalkham, Schlaipfering, Stockham, Stöttwies, Thalham, Thorstadl, Unterpirach, Waldhaiming, Zeismering, Autschachen, Bernhaiming, Ed
Adressen:
1. Gemeinde Obing, Hauptstraße 16, 83349 Obing
2. Landratsamt Traunstein, Ludwigstraße 1, 83278 Traunstein
3. Amtsgericht Traunstein, Am Stadtplatz 1, 83278 Traunstein
Gemeinde Obing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.