Ochtrup ist eine Stadt im nordwestlichen Münsterland (Nordrhein-Westfalen) im Grenzgebiet zu Niedersachsen und den Niederlanden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.893 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48607
Vorwahl
02553
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Ochtrup, Rathausplatz 1, 48607 Ochtrup
2. Bürgeramt Ochtrup, Rathausplatz 1, 48607 Ochtrup
3. Ordnungsamt Ochtrup, Rathausplatz 1, 48607 Ochtrup
Gemeinde Ochtrup – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für die Erweiterung des Designer Outlet Center (DOC) in Ochtrup ist endgültig unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Plan bereits im Oktober 2020 für unwirksam erklärt, und nach einem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2022 zogen die Stadt Ochtrup und der Betreiber ihre Revision zurück. Somit müssen alle Planverfahren für eine mögliche zukünftige Erweiterung neu gestartet werden.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.