Pentling ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6218 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93080
Vorwahlen
0941, 09405
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Fohlenhof, Hölkering, Schwalbennest, Weichslmhle, Fohlenhof, Hölkering, Schwalbennest, Weichslmühle
Adressen:
1. Gemeinde Pentling, Hauptstraße 1, 93126 Pentling
2. Landratsamt Regensburg, Am Bismarckplatz 1, 93047 Regensburg
3. Finanzamt Regensburg, Am Bismarckplatz 2, 93047 Regensburg
Gemeinde Pentling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Pentling hat einen neuen Bebauungsplan für das Baugebiet „Hagenbreiten“ in Hohengebraching einstimmig gebilligt, das sieben Parzellen umfasst.
In Pentling wurde festgestellt, dass es keinen rechtsgültigen Bebauungsplan für das Gebiet Großberg-Nord gibt, und es wurde beschlossen, einen neuen, gültigen Bebauungsplan aufzustellen und zu genehmigen, um Rechtssicherheit herzustellen und eine zeitgemäße Nachverdichtung zu ermöglichen.
Der Gemeinderat beauftragte das Planungsbüro Bartsch mit dem weiteren Vorgehen und billigte die Entwurfsplanung und den Maßnahmenbeginn des ersten Bauabschnitts für den Neubau des Bauhofs mit Kosten von etwa 7,5 Millionen Euro. Ein Bauantrag für eine Anlage mit fünf Duplexgaragen und zwei Wohnmobilgaragen wurde genehmigt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.